Die unbeugsamen Hockey-Cracks vom HSV
Ganz Düsseldorf ist von den übermächtigen Hockeyteams DHC, DSD und und DSC besetzt. Ganz Düsseldorf? Nein! Ein von unbeugsamen Schlägerschwingern bevölkerter Kleinstadtteil der Landeshauptstadt hört nicht auf, den großen Balljägern Widerstand zu leisten und ihnen auf dem Platz alles abzuverlangen. Die Hockeyabteilung des Hellerhofer SV fährt mittlerweile seit vielen Jahren hervorragende Resultate ein und verbindet Ambitionen mit einer familiären Atmosphäre. Hockey in Hellerhof – das ist ein Erfolgsmodell!
Bei uns kannst Du bereits im jüngsten Alter mit dem Hockey-Sport beginnen und bis ins hohe Alter weiterspielen, denn wir bieten für nahezu jede Altersgruppe im HSV eine Mannschaft.
Trainingszeiten
Minis / Bambini
Frühling / Sommer
Mittwoch (16.30 – 17.45 Uhr)
Freitag (15.15 – 16.30 Uhr)
Hockeyplatz auf der HSV-Anlage, Eichsfelder Str. 33
Herbst / Winter
Mittwoch (16.45 – 18.00 Uhr)
Freitag (15.00 – 16.15 Uhr)
WU08
Frühling / Sommer
Dienstag (16.30 – 18.00 Uhr)
Donnerstag (16.30 – 18.00 Uhr)
Herbst / Winter
tbd
MU08
Frühling / Sommer
Mittwoch (16.30 – 17.45 Uhr)
Freitag (15.15 – 16.30 Uhr)
Herbst / Winter
Mittwoch (16.45 – 18.00 Uhr)
Freitag (15.00 – 16.15 Uhr)
WU10
Frühling / Sommer
Dienstag (16.30 – 18.00 Uhr)
Donnerstag (16.30 – 18.00 Uhr)
Herbst / Winter
Dienstag (16.45 – 18.15 Uhr)
Donnerstag (16.45 – 18.15 Uhr)
MU10
Frühling / Sommer
Montag (16.30 – 18.00 Uhr)
Mittwoch (16.30 – 18.00 Uhr)
Herbst / Winter
Montag (16.45 – 18.15 Uhr)
Mittwoch (16.45 – 18.15 Uhr)
WU12
Frühling / Sommer
Mittwoch (18.00 – 19.30 Uhr)
Freitag (16.45 – 18.15 Uhr)
Herbst / Winter
Donnerstag (18.00 – 19.15 Uhr)
Freitag (16.00 – 17.30 Uhr)
MU12
Frühling / Sommer
Montag (16.30 – 18.00 Uhr)
Freitag (15.15 – 16.45 Uhr)
Herbst / Winter
Montag (18.30 – 19.30 Uhr)
Freitag (16.00 – 17.30 Uhr)
WU14
Frühling / Sommer
Mittwoch (18.00 – 19.30 Uhr)
Freitag (16.45 – 18.15 Uhr)
Herbst / Winter
Mittwoch (19.15 – 20.45 Uhr)
Freitag (18.15 – 19.30 Uhr)
MU14
Frühling / Sommer
Montag (18.00 – 19.30 Uhr)
Dienstag (18:00 – 19.45 Uhr)
Donnerstag (18.30 – 20.00 Uhr)
Herbst / Winter
Dienstag (18.00 – 19.30 Uhr)
Donnerstag (19.00 – 20.30 Uhr)
Freitag (17.15 – 18.30 Uhr)
WU16
Frühling / Sommer
Montag (19.30 – 21.00 Uhr)
Mittwoch (19.30 – 21.00 Uhr)
Freitag (18.15 – 19.45 Uhr)
Herbst / Winter
Montag (19.15 – 20.45 Uhr)
Freitag (19.15 – 20.45 Uhr)
MU16
Frühling / Sommer
Montag (18.00 – 19.30 Uhr)
Dienstag (18.00 – 19.45 Uhr)
Donnerstag (17.00 – 18.30 Uhr)
Herbst / Winter
Dienstag (18.00 – 19.30 Uhr)
Donnerstag (19.00 – 20.30 Uhr)
Freitag (17.15 – 18.30 Uhr)
WU18
Frühling / Sommer
Montag (19.30 – 21.00 Uhr)
Mittwoch (19.30 – 21.00 Uhr)
Freitag (18.15 – 19.45 Uhr)
Herbst / Winter
Montag (19.15 – 20.45 Uhr)
Freitag (19.15 – 20.45 Uhr)
MU18
Es gibt derzeit keine eigene Trainingsgruppe.
Die Spieler trainieren bei den 1. Herren mit.
1. Herren
Frühling / Sommer
Dienstag (19.45 – 22.00 Uhr)
Donnerstag (19.45 – 22.00 Uhr)
Herbst / Winter
Montag (20.30 – 22.30 Uhr)
Mittwoch (20.30 – 22.15 Uhr)
Donnerstag (20.15 – 22.15 Uhr)
Elternhockey
Frühling / Sommer / Herbst / Winter
Mittwoch (19.30 – 21.00 Uhr)
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Bambini / Minis
4-6 Jahre
Bitte Informationen zum Team einfügen
Telefon: 0172-5352038 / 0211-1705345
E-Mail: schickenberg@gmx.de
Mehr zur Trainerin
Alter: Jahrgang 1975
Im Verein seit: 2007
Hockeytrainer seit: 2012
Hobbys: Volleyball, Lesen
WU08 / MU08
7-8 Jahre
Bitte Informationen zum Team einfügen
WU10 / MU10
9-10 Jahre
WU12 / MU12
11-12 Jahre
WU14 / MU14
13-14 Jahre
WU16 / MU16
15-16 Jahre
WU18 / MU18
17-18 Jahre
1. Herren
ab 18 Jahre
Elternhockey
Für alle Eltern & Erwachsene
Hockey-Geschäftsordnung
In der Geschäftsordnung der Hockey-Abteilung im Hellerhofer Sportverein (§ 18 der Vereinssatzung) findet Ihr alle wichtigen Informationen zur Mitgliedschaft und der Abteilung kompakt zusammengefasst.
(Fassung vom 16.03.2009)
Mitgliedschaften
Hier findet Ihr alles, was Ihr zur Mitgliedschaft in der Hockey-Abteilung des Hellerhofer Sportvereins wissen solltet.
§ 1 Mitgliedschaft
- Mitglied der Abteilung kann jedes Mitglied des Hellerhofer Sportvereins werden; eine Abteilungsmitgliedschaft ohne Vereinsmitgliedschaft ist nicht möglich.
- Voraussetzung für den Erwerb der Abteilungsmitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an den Abteilungsvorstand. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist dieser auch vom gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen, der sich damit neben dem Vertretenen zur Entrichtung der Abteilungs-Beiträge, Umlagen etc. verpflichtet.
- Der Abteilungsvorstand entscheidet über die Abteilungsaufnahme.
§ 2 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft in der Abteilung endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
- Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Abteilungsvorstand, bei Jugendlichen unter 18 Jahren unter entsprechender Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters. Das Nähere regelt die Beitragsordnung. Die Vereinsmitgliedschaft bleibt unberührt.
- Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen der Abteilung verletzt, kann der Ausschluss aus der Abteilung erfolgen. Der Abteilungsvorstand ist befugt, nach vorheriger Anhörung des Mitglieds, den Ausschluss vorläufig zu verfügen; dieser wirkt ab Bekanntgabe. Das betroffene Mitglied kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Ausschlusses beim Abteilungsvorstand Widerspruch einlegen; in diesem Fall hat die nächste Abteilungsversammlung über die Wirksamkeit des Ausschlusses abschließend zu entscheiden. Bis dahin ruht die Mitgliedschaft. Geht kein Widerspruch ein, wird der Ausschluss wirksam.
§ 3 Beiträge
- Von allen Mitgliedern werden zwei Halbjahresbeiträge erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten können Umlagen erhoben werden. Das Nähere wird im Rahmen der Aufstellung des Abteilungshaushaltes (§ 18 Abs. 2 der Vereinssatzung) geregelt.
- Der Abteilungsvorstand kann in geeigneten Fällen Abteilungsbeiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
§ 4 Mitgliedschaftsrechte
- Die Abteilungsmitglieder sind berechtigt, die Hockeyanlage nach Maßgabe der Spielordnung/Trainingsplan zu benutzen. Einzelanweisungen des Abteilungsvorstandes ist Folge zu leisten.
- In der Spielordnung/Trainingsplan sind die Interessen aller Abteilungsmitglieder ausgewogen zu berücksichtigen.
Abteilung
Hier findet Ihr alles, was Ihr zur Hockey-Abteilung, der Struktur und den Aufgaben des Vorstands wissen solltet.
§ 5 Organe der Abteilung
Organe der Abteilung sind die Abteilungsversammlung und der Abteilungsvorstand.
§ 6 Vorstand
- Der Abteilungsvorstand besteht aus dem (der) Vorsitzenden, dem (der) Platzwart(in), dem (der) Zeugwart(in), dem (der) Sportwart(in), dem (der) Elternbeirat(rätin) und dem (der)Jugendwart(in).
- Der Abteilungsvorstand hat folgende Aufgaben:a) Leiten und Führen der Abteilung. Insbesondere die Organisation des sportlichen Ablaufes.(Training, Übungsleiter, Wettkampf usw.)
b) Vorbereitung und Einberufung der Abteilungsversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung.
c) Ausführung von Beschlüssen der Abteilungsversammlung.
d) Verwaltung der Abteilungsfinanzen gemäß § 5 Abs. 2a der Vereinssatzung.
e) Erstellung des Jahresberichts und des Berichts über die Verwendung des Abteilungshaushaltes (Budgetbericht).
f) Erlass einer Spielordnung (§ 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung).
g) Vertretung der Abteilungsbelange im Verwaltungsrat des Gesamtvereins (§ 12 der Vereinssatzung).
h) Verwaltung und Wartung der Hockeyanlage.
i) Sonstige in dieser Geschäftsordnung genannte Aufgaben. - Der Abteilungsvorstand wird von der Abteilungsversammlung für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an gewählt. Auch über diesen Zeitraum hinaus bleibt er bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Zu Vorstandsmitgliedern können nur volljährige Abteilungsmitglieder gewählt werden. Für das Amt des Jugendwartes reicht die Vollendung des 16. Lebensjahres. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft in der Abteilung endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausscheidenden aus dem Kreis der Abteilungsmitglieder ein Ersatzmitglied wählen.
- Der Vorstand tritt formlos zu seinen Sitzungen zusammen; eine Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden; eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Mehrheit gefasst. Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Mitglieder dem zustimmen.
§ 7 Abteilungsversammlung
- In der Abteilungsversammlung hat jedes Abteilungsmitglied eine Stimme. Das Stimmrecht für Mitglieder unter 16 Jahren wird von ihren gesetzlichen Vertretern ausgeübt. Bei Abstimmungen über Personal- und Beitragsfragen haben nur Mitglieder über 16 Jahre Stimmrecht.
-
Die Abteilungsversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
a) Entgegennahme des Jahresberichts und des Budgetberichts des Abteilungsvorstandes.
b) Entlastung des Vorstandes.
c) Aufstellung des Abteilungshaushaltes (§ 18 Abs. 2 der Vereinssatzung).
d) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Abteilungsvorstandes
e) Beschlussfassung über die Änderung dieser Geschäftsordnung und über
die Auflösung der Abteilung.f) Alle sonstigen Angelegenheiten, die der Abteilungsvorstand der Abteilungsversammlung zur Beschlussfassung vorlegt.
- Mindestens einmal im Kalenderjahr findet eine ordentliche Abteilungsversammlung statt. Zwischen den ordentlichen Abteilungsversammlungen sollen etwa 12 Monate liegen. Die Abteilungsversammlung soll nach Abschluss der Freiluftsaison in den Monaten September bis November stattfinden.
- Die Abteilungsversammlung wird vom Abteilungsvorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich (E-Mail) und durch Aushang im Mitteilungskasten.
- Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgesetzt. Jedes Abteilungsmitglied kann bis Eintritt in die Tagesordnung der Versammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Abteilungsversammlung die Ergänzung bekannt zu geben. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die in der Abteilungsversammlung gestellt werden, beschließt die Versammlung.
- Die Abteilungsversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter aus ihrer Mitte.
- Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Eine Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn 1/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt. Bei Personenwahlen findet grundsätzlich schriftliche Abstimmung statt, es sei denn, die Versammlung beschließt einstimmig hiervon abzusehen.
-
Die Abteilungsversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß eingeladen wurde.
- Die Abteilungsversammlung fasst ihre Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimme. Zur Änderung dieser Geschäftsordnung ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Das gleiche gilt für die Auflösung der Abteilung.
- Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Versammlungsleiter zu ziehende Los.
- Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das auf der jeweils nächsten Mitgliederversammlung bereitzuhalten ist. Es ist dann auf Antrag zu verlesen.
- Eine außerordentliche Abteilungsversammlung ist vom Abteilungsvorstand einzuberufen, wenn das Interesse der Abteilung es erfordert oder wenn 1/3 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.
§ 8 Auflösung der Abteilung
Falls die Abteilungsversammlung die Auflösung beschließt, enden alle Abteilungsmitgliedschaften mit Wirkung ab diesem Beschluss. Die Vereinsmitgliedschaft bleibt unberührt. Eventuelles Abteilungsvermögen (Sach- und Geldwerte) verbleibt im Verein.
Die neue HSV Clubkollektion ist da!
Sportbekleidung von Reece
Die Sportbekleidung von Reece kann ab sofort jeder selber über Sport Thelen bestellen.
Standardausstattung ist für jeden Spieler: gelbes Polo, blaue Hose/Rock und blaue Stutzen. So sollten wir jetzt auch immer gemeinschaftlich auftreten. Das komplette Angebot findet Ihr in unserem Prospekt. Die alten Trikots und Hosen/Röcke können natürlich erst mal aufgetragen werden. Die Pullover sind mit unserem Vereinsnamen und Vereinslogo versehen. Optional kann auf den Ärmel der Spielername gedruckt werden.
Dies bei der Bestellung mit angeben.
Einige Probegrössen für die Pullover und lange Hosen hat Kerstin vorliegen, sodass diese vorher anprobiert werden können. Sprecht sie einfach drauf an. Für weitere Fragen steht Euch Kerstin gerne zur Verfügung.
Kontakt zu Sport Thelen
Sport Thelen Düsseldorf
Birkenstraße 51
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211-660479
Fax: 0211-6911881
E-Mail: info@sportthelen.de
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Kontakt zu Sport Thelen
Sport Thelen Düsseldorf
Birkenstraße 51
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211-660479
Fax: 0211-6911881
E-Mail: info@sportthelen.de
Termine und Veranstaltungen
Mit uns verpassen Sie keinen wichtigen Termine und Events rund um Hockey im Hellerhofer Sportverein! Schauen Sie immer mal wieder hier vorbei, um sich einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse im Hockey des HSV zu verschaffen.
Das Team
Bei Fragen, Anregungen oder Wünschen könnt Ihr uns immer direkt ansprechen oder eine E-Mail schreiben.
Und wenn Ihr mithelfen wollt, egal ob regelmäßig oder nur gelegentlich, natürlich auch.
Unser Hockeyvorstand
Sebastian Maiß (1. Vorsitzender)
Thomas Eck (2. Vorsitzender)
Kerstin Schickenberg (Sportwartin)
E-Mail: hockey@hellerhofer-sportverein.de
Trainerin
Kerstin Schickenberg
Telefon: 0172-5352038 / 0211-1705345
E-Mail: schickenberg@gmx.de
Mehr zur Trainerin
Alter: Jahrgang 1975
Im Verein seit: 2007
Hockeytrainer seit: 2012
Hobbys: Volleyball, Lesen
Trainer
Alexander Vogel
Telefon: 0152-04196833
E-Mail: alex.vogel94@web.de
Mehr zum Trainer
Alter: Jahrgang 1994
Im Verein seit: 2002
Hockeytrainer seit: 2007
Hobbys: Fußball, Hockey
Louisa Dehn
Mehr zur Trainerin
Alter: Jahrgang 2008
Im Verein seit: 2016
Hockeytrainerin seit: 2023
Hobbys: Hockey
Kayra Cobbers
Mehr zur Trainerin
Alter: Jahrgang 2006
Im Verein seit: 2015
Hockey Trainerin seit: 2019
Hobbys: Hockey, Klavier, lesen
Niilo Schickenberg
Mehr zum Trainer
Alter: Jahrgang 2006
Im Verein seit: 2011
Hockeytrainer seit: 2019
Hobbys: Hockey, Musik
Niclas Schickenberg
Mehr zum Trainer
Alter: Jahrgang 2003
Im Verein seit: 2007
Hockeytrainer seit: 2019
Hobbys: Hockey, Musik, Fußball
Lotta Weimann
Mehr zur Trainerin
Alter: Jahrgang 2008
Im Verein seit: 2013
Hockeytrainer seit: 2023
Hobbys: Hockey, Tennis
Lucy Trommer
Mehr zur Trainerin
Alter: Jahrgang 2007
Im Verein seit: 2015
Hockeytrainer seit: 2022
Hobbys: Hockey, Musik
Lotte Neubauer
Mehr zur Trainerin
Alter: Jahrgang 2009
Im Verein seit: 2018
Hockeytrainer seit: 2023
Hobbys: Hockey, Schauspiel, Gitarre
Feline Knolle
Mehr zur Trainerin
Alter: Jahrgang 2009
Im Verein seit: 2014
Hockeytrainer seit: 2023
Hobbys: Hockey, Surfen
Felix Sobania
Mehr zum Trainer
Alter: Jahrgang 2009
Hockeytrainer seit: 2023
Hobbys: Hockey, Musik, Wakeboarding
Leo Schwarz
Mehr zum Trainer
Alter: Jahrgang 2008
Im Verein seit: 2014
Hockeytrainer seit: 2023
Hobbys: Hockey, Tennis
Jakob Eschemann
Mehr zum Trainer
Alter: Jahrgang 2009
Hockeytrainer seit: 2023
Hobbys: Hockey, Wakeboarding
Ben Henderson
Mehr zum Trainer
Alter: Jahrgang 2008
Im Verein seit: 2014
Hockeytrainer seit: 2023
Hobbys: Hockey, Tennis
Aaron Hüls
Mehr zum Trainer
Alter: Jahrgang 2009
Hockeytrainer seit: 2023
Hobbys: Hockey, Tischtennis, Wakeboarding