Der Hellerhofer Sportverein
Mit unserem großen Angebot an Sportarten bieten wir vom Hellerhofer Sportverein einen Ort, der Menschen zusammenbringt. Denn bei uns finden Sie nicht nur die ein oder andere sportliche Herausforderung, sondern auch eine Möglichkeit Ihre Freizeit schöner zu gestalten. Und das in einer echten Gemeinschaft. Dabei können Sie sich auch jederzeit ehrenamtlich einbringen. Für ein besseres Miteinander. Denn nur gemeinsam sind wir erfolgreich.
Kontakt
HSV – Geschäftsstelle
Eichsfelder Str. 33
40595 Düsseldorf
Tel.: (02 11) 70 03 39
Geschäftszeiten:
Mittwoch (17.00 bis 19.00 Uhr)
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Aller Anfang ist schwer
Am 22.03.1982 fanden sich 22 Hellerhofer Bürgerinnen und Bürger zusammen, um unseren HSV ins Leben zu rufen und die Urfassung seiner – in seinen Grundfesten wenig veränderten – Satzung zu beschließen. Hans Spiecker wurde zum ersten 1. Vorsitzenden gewählt. Die Gründer hielten es für dringlich, dass der wachsende Stadtteil Hellerhof einen Sportverein bekommt und dass zugleich damit aus der Hellerhofer Bevölkerung ein Signal an Rat und Verwaltung der Stadt Düsseldorf gegeben wurde. Es gab nämlich damals wunderschöne Prospekte über Hellerhof, die den sportinteressierten Neubürgern geradezu ein sportliches Schlaraffenland in Gestalt einer Bezirkssportanlage versprachen. Hauptanliegen der Vereinsgründer war, allen Verantwortlichen deutlich zu machen, dass eben diese Neubürger Sportanlagen in Hellerhof nicht nur auf dem Papier sondern in der Realität wünschten. Erfolg gab es nur mit großer Verzögerung.
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Im ersten Jahr seines Bestehens wurden die Eintragung im Vereinsregister und die Mitgliedschaften in diversen Sportverbänden herbeigeführt. In der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung 1983, in der bereits das 100. Mitglied begrüßt werden konnte, wurden die Vereinsfarben mit blau-gelb festgelegt. Kurz danach entstand das Vereinsemblem als Kombination aus dem Düsseldorfer Stadtwappen mit dem Hellerhofer Schmetterling. Die zur Versammlung 1983 eingeladenen Vertreter der Stadt erläuterten den Planungsstand für Sportflächen dahingehend, dass in Hellerhof-Südwest ein Fußballplatz mit seitlicher 100 m Laufbahn, ein Nebenplatz mit Sprunganlagen, ein Kleinspielfeld und südwestlich anschließend ein Gelände für 8 Tennisplätze vorgesehen seien – realisiert wurde all dies nicht.
Die sportlichen Aktivitäten des Vereins begannen mit einem Lauftreff und mit Frauengymnastik. Aus dem Lauftreff wurde 1986 die Abteilung Laufen & Jogging unter Leitung von Alfred Linnemann. Nach und nach kamen Tischtennis (wurde mangels Beteiligung bald wieder eingestellt), Kinderturnen, Mutter-und-Kind-Turnen, Männerturnen, Volleyball und Fußball hinzu. Alle Gruppen hatten und haben mit dem chronischen Problem nicht oder nur knapp vorhandener Hallenzeiten in den Sporthallen der benachbarten Stadtteile zu kämpfen. Da es in Hellerhof bis heute keine Sporthalle gibt, wird Hallensport auch in Zukunft an solche Grenzen stoßen.
Besonders misslich war die Situation für die Fußballer, die einen Platz oder wenigstens eine bespielbare Fläche brauchten. Da damals eine große Nachfrage nach Jugend-Fußball vorhanden war, versuchten wir es zunächst mit Notlösungen auf Bolzplätzen und nur bedingt benutzbaren Wiesen. Da das aber kein richtiges Fußballspiel und schon gar keine Wettkämpfe erlaubte, wurde für die Fußballjugend zunächst eine Gast-Trainings- und Spielmöglichkeit in Eller organisiert, später dann eine Trainings- und Spielgemeinschaft mit Urdenbach. Beides war nicht dauerhaft. Im Frühjahr 1989 kam die Ankündigung der Stadt, der vorgesehene Fußballplatz werde etwa August 1989 fertig sein. Es kam anders. Auf dieser Fläche stehen inzwischen Wohnhäuser.
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Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen
Anfang 1985 erklärte der Oberbürgermeister dem Vorstand, dass der Bau der geplanten Halle von der Errichtung einer Grundschule abhängig sei. Diese war damals frisch in der Planung. Es gab einen Hoffnungsschimmer auf mehr Hallenplätze. Das freute vor allem die Volleyballabteilung, die besonders hart mit anderswo nicht vorhandener Hallenkapazität zu kämpfen hatte. Auch diese Hoffnung wurde enttäuscht, was die Volleyballabteilung aber nicht daran hinderte, sich bis heute zu einer soliden und wettkampfstarken Abteilung des Vereins zu entwickeln.
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Nicht nur vereinsintern, sondern auch und gerade in der Sportstättenfrage setzte dann die Gründung der Tennisabteilung im Jahre 1988 einen ersten Meilenstein in der Entwicklung unseres Vereins. Auslöser war die Verabschiedung eines Bebauungsplanes, nach dem das Gelände am südlichen Ende der Graf-von-Stauffenberg-Straße für Tennisnutzung festgelegt worden war. Die Stadt hatte die Fläche dem Verein zur Errichtung einer Tennisanlage überlassen. Die Abteilungsgründung brachte in mehreren Schüben starken Mitgliederzuwachs (von 287 Mitgliedern in 1987 auf 397 Mitglieder in 1990). Nach zügiger Planungs- und Vorbereitungsphase war im Dezember 1989 Grundsteinlegung an der Graf-von-Stauffenberg-Straße. Endlich kam die Errichtung einer ersten Sportstätte in Gang!
Aber es kam wieder anders. Der Traum von der Tennisanlage in Hellerhof-Südwest war schon nach knapp zwei Monaten ausgeträumt. Zwei Nachbarn wollten es so. Sie setzten sich in einem dann noch über drei Jahre geführten Rechtsstreit gegen den Verein durch, obwohl sie beim Bau ihrer Häuser wussten, dass auf dem Nachbargrundstück eine Tennisanlage geplant war.
Auch gegen die übrigen – städtischen – Sportanlagen regten sich Anwohnerbedenken. Es gab Alternativpläne für kombinierte Sport-Freizeit-Landschaften und ähnliches. Wie man heute weiß und damals schon voraussehen konnte, hat dies nichts anderes bewirkt, als dass sämtliche Pläne ganz schnell vom Tisch waren und keinerlei Sportstätten gebaut wurden. Nach fast 10 Jahren Kampf um vernünftige Sportstätten waren wir 1990/91 wieder beim Nullpunkt angekommen.
Nun war ein existenziell kritischer Punkt in der Geschichte unseres Vereins erreicht: Es durfte nicht passieren, dass man bei der Stadt unter die Akte „Sport in Hellerhof“ mit dem Ausdruck des Bedauerns einen Schlussstrich zog. Anfang 1991 startete der Verein deshalb eine Unterschriftensammlung, bei der sich über 1000 Hellerhofer Bürgerinnen und Bürger für eine rasche Alternativplanung aussprachen. Diese Aktion und eine öffentliche Podiumsdiskussion im Juni 1991 blieben nicht ohne Wirkung. In Rat und Verwaltung der Stadt wurden alsbald die Weichen neu gestellt. Das Ergebnis war ein neuer Bebauungsplan, der in Hellerhof-Südost an der Eichsfelder Straße neue Sportstätten vorsah, wenn auch im Umfang etwas kleiner als früher. Der Plan wies einen Sportplatz, Flächen für bis zu sechs Tennisplätze, ein Vereinsheim und eine große Mehrzweckhalle aus. 1996 wurde das insgesamt 8.000 m² große Gelände dem Verein zur Nutzung überlassen. Ende 1996 bewegte sich dann auch wieder sportlich etwas im HSV, die Abteilung Laufen & Jogging wurde zur Abteilung Walking umgestaltet.
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Was lange währt, wird endlich gut
Die Tennisabteilung des Vereins, die bis dahin in Berghausen auf einer Mietanlage gespielt hatte, zögerte nicht lange mit der Realisierung ihrer nun wieder möglichen Anlage. In der Saison 1998 konnte – endlich – auf den vier eigenen neu errichteten Tennisplätzen gespielt werden. Als „Vereinsheim“ diente zunächst ein Container-Provisorium, das in den Jahren 1999/2000 durch eine ausgebaute Container-Kombination mit Vordach und Vorplatz ersetzt wurde. Der selbstlose Einsatz und die Eigenleistungen vieler Abteilungsmitglieder machte unser erstes richtiges Vereinsheim zu einem wahren Schmuckstück. Doch erneut gab es einen Rückschlag. Das Vereinsheim wurde im September 2000 Opfer von Brandstiftung, deren Verursacher nie ermittelt wurden. Wieder waren wir auf ein einfaches Container-Provisorium angewiesen.
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Etwa zur gleichen Zeit kam von der Stadt Düsseldorf jenes Signal, das in unserer Vereinsgeschichte einen weiteren wichtigen Meilenstein setzte. Nach Planung der Stadt sollte auf der großen Fläche neben der Tennisanlage ein Rasenfußballplatz errichtet werden. Im Verein war man sich aber schnell einig, im Düsseldorfer Süden keinen weiteren Fußball anzubieten sondern Hockey. Diese Sportart war bis dahin nur im Düsseldorfer Norden vertreten. Zusammen mit dem Hockeyverband, der die Idee sofort unterstützte, ist es dann gelungen, das Sportamt davon zu überzeugen, dass anstelle eines Rasenplatzes für Fußball ein Kunstrasenplatz für Hockey gar nicht teurer zu errichten aber viel effektiver zu nutzen sei. Dann ging alles sehr schnell. Im Herbst 2001 erblickte die Hockeyabteilung das Licht der Welt. Der Kunstrasenplatz wurde gebaut und konnte bereits 2002 vom Oberbürgermeister eingeweiht werden. Die Hockeyabteilung selbst hat sich seitdem rasant entwickelt. Sie zählte Anfang 2007 bereits 115 Mitglieder, ganz überwiegend Jugendliche und Kinder, die sich in der kurzen Zeit auch schon beachtliche Wettkampferfolge erspielt haben.
Die Errichtung des Hockeyplatzes und die Entstehung der Hockeyabteilung haben zu einer großen Dynamik in der weiteren Entwicklung geführt. Die Tennisabteilung hatte ihre Anlage inzwischen auf sechs Plätze erweitert und im Herbst 2002 war es dann endlich soweit, dass die Mitgliederversammlung den Bau eines massiven und nun nicht mehr provisorischen Vereinsheimes beschließen konnte. Nach Grundsteinlegung im Januar 2003 ist das Vereinsheim im Laufe des Jahres errichtet worden. Der Innenausbau war im Winter 2003/04 im Wesentlichen wieder der Eigenleistung der Mitglieder zu danken. Insgesamt wurden 540.000,00 € verbaut (160.000,00 € öffentliche Zuschüsse, 130.000,00 € Eigenmittel, 200.000,00 € Fremdmittel, 20.000,00 € Eigenleistung und 30.000,00 € Mitgliederspenden). Im Mai 2004 fand die feierliche Einweihung des Vereinsheims statt. Es folgte die Gestaltung der Außenanlagen. Dazu gehörten an der Stelle des früheren provisorischen Vereinsheimes zwei Beachvolleyballfelder und vor der Terrasse des Vereinsheimes zwei Boule-Bahnen. Später kamen dann noch vier Fahnenmasten und die Pflanzung zahlreicher Bäume hinzu. Die letzte Ausbauaktion im Vereinsheim fand im Winter 2005/06 statt, bei der eine kleine Gruppe von Mitgliedern – wiederum in Eigenleistung – im großen Vereinsraum eine Thekenanlage errichtete, die allgemein sehr viel Anerkennung gefunden hat.
Damit waren die Bautätigkeiten immer noch nicht abgeschlossen. In der Nachbarschaft zum Hockeyplatz ist von der Stadt Düsseldorf noch ein umzäuntes Kleinspielfeld errichtet worden, das im September 2006 vom Oberbürgermeister eröffnet wurde. Damit präsentiert sich die Gesamtanlage heute als ein stattliches Ensemble, auf das alle Vereinsmitglieder sehr stolz sein können.
Neben den schon genannten Abteilungen fanden in den ersten Jahren des neuen Jahrtausends weitere Sportarten ihren festen Platz in unserem Sportangebot. Es entstand eine Wander-Abteilung (2001) und Beachvolleyball war neben dem Hallensport zweites Standbein der Volleyballabteilung (seit 2004). Daneben wird auf den beiden Bahnen vor der Terrasse des Vereinsheims im Sommer auch eifrig Boule gespielt (seit 2005). Nicht zuletzt besetzte der HSV mit der Gründung der Abteilung Bogenschießen im Sommer 2006 erneut eine Nische und bot damit eine seinerzeit heiß begehrte Sportart an.
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Volle Kraft voraus
Seinen vorläufigen Höhepunkt erreichte unser Verein im Jahre 2007. Die Mitgliederversammlung verabschiedete erstmals eine Ehrenordnung und ernannte unseren langjährigen 1. Vorsitzenden Hans Spiecker zum ersten und für lange Zeit wohl einzigen Ehrenvorsitzenden des Hellerhofer Sportvereins. Wir begrüßten voller Stolz unser 500. Mitglied. Gekrönt wurde dieses ereignisreiche Jahr im Sommer durch die mehrtägigen Feierlichkeiten anlässlich des 25. Jahrestages der Vereinsgründung.
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Auch in den nachfolgenden Jahren stellte der Verein sein Sportangebot immer wieder auf den Prüfstand und beschritt mitunter völlig neue Wege, sein attraktives Sportangebot auszubauen. So wurden Ende 2008 die Abteilungen Walking, Wandern und Boule zu einer Abteilung Outdoor fusioniert. Im Frühjahr 2009 wurde erstmals ein Vierbeiner symbolisch Mitglied in unserem Verein, als die Abteilung Happy Feet mit seinen Sportangeboten für Hund und Herrchen/Frauchen aus der Taufe gehoben wurde. Dies erwies sich als großer Glücksfall, ist seit dem heiß begehrt und ein Wachstumsmotor bei uns im Verein. Nicht zuletzt kam es Mitte 2010 zur Neugründung der Tischtennisabteilung, ausgelöst durch den Mitgliederandrang aus einem benachbarten Sportverein.
Das Jahr 2010 war für den HSV ein Jahr des großen Umbruchs. Der demografische Wandel war auch bei uns unaufhaltsam. Aus allen Vereinsgremien verabschiedeten sich Gründungsväter und „alte Hasen“ und begaben sich in den verdienten sportlichen Ruhestand. Die jüngere Generation drängte bereits nach vorn und übernahm nun endgültig das Ruder. Der nunmehr 20. Neuling wurde in den Vorstand des Vereins gewählt. Schlussendlich führte unsere Abteilung Outdoor gegen Ende des Jahres ihre 100. Wanderung durch – ein wahrlich stolzes Jubiläum.
Im Rahmen der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung verließ mit Wolfgang Paniczek nun auch das letzte HSV-Urgestein den Vereinsvorstand. Die Mitglieder ernannten ihn und unseren hoch verdienten ehemaligen 1. Vorsitzenden Karl Bock zu Ehrenbeisitzern, so dass sie gemeinsam mit unserem Ehrenvorsitzenden Hans Spiecker den Ehrenvorstand des HSV repräsentieren.
So sehr der Verein in den ersten Jahren seiner Geschichte mit Hindernissen, Schwierigkeiten und Rückschlägen zu kämpfen hatte, so sehr kann und muss die Entwicklung in der jüngsten Vergangenheit als ausgesprochene Erfolgsgeschichte gesehen werden, in denen sich der Verein mit seinen zeitweise über 600 Mitgliedern nicht nur sportlich etablieren konnte, sondern auch eine Heimat mit Sportanlage und Vereinsheim gefunden hat. Mit diesem Fazit freuen wir uns gemeinsam auf das nächste große Jubiläum, den 30. Geburtstag unseres Vereins im Jahr 2012.
Auf diesem erreichten Stand werden sich der Verein und sein Vorstand aber nicht ausruhen. Vielmehr gilt es, weitere ehrgeizige Projekte voranzutreiben und ein attraktives Sportangebot zu erhalten und auszubauen. Die Chronisten wünschen allen Beteiligten eine glückliche Hand und Erfolg bei der Realisierung ihrer Vorhaben.
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Auszeichnung
Auszeichnung als anerkannter Kinderfreundlicher Sportverein kooperieren wir mit den Kindergärten in Hellerhof.
Kooperierende Bewegungskindergärten
Kooperierende Kindergärten
Gelebte Kooperation mit der JFE Hellerhof
Mitgliedschaften
Liebe Sportfreunde,
bitte beachten, dass bei der Einreichung des Anmeldeantrages auch die unterzeichnete „Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen“ beigefügt ist. Die aktuelle Beitragsordnung ist Bestandteil des Aufnahmeantrages.
Alle wichtigen Dokumente zur Mitgliedschaft gibt es als Download hier:
Satzung des Hellerhofer Sportvereins e.V.
in der Fassung nach den Beschlüssen vom 21. März 2023
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitglied
- Der Verein führt den Namen „Hellerhofer Sportverein“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name „Hellerhofer Sportverein e.V.“.
- Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf.
- Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
- Der Verein soll Mitglied im Landessportbund werden.
§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
- Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Errichtung von Sportanlagen und die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralität.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Düsseldorf, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 2a Kinder- und Jugendschutz im Verein
-
Der Hellerhofer Sportverein verurteilt jede Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist; dabei genießen Kinder und Jugendliche unsere besondere Fürsorge.
Wir geben Kindern und Jugendlichen eine Stimme, um ihre Gefühle und Bedürfnisse auszudrücken und Grenzen zu setzen.
Unsere Ansprechpartner/innen im Verein unterstützen Kinder darin, sich Hilfe zu holen, wenn es notwendig ist.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
- Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebenszeit und Ehrenfunktionsträger ernennen. Das Nähere regelt § 6a.
- Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher oder elektronisch über die Internetseite des Vereins gestellter Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Bei beschränkt Geschäftsfähigen ist der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.
- Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein.
- Der Austritt erfolgt durch Erklärung in Textform gem. § 126 b BGB gegenüber dem Vorstand. Bei beschränkt Geschäftsfähigen ist die Austrittserklärung von dem gesetzlichen Vertreter zu stellen. Die Erklärung bedarf der Eingangsbestätigung durch den Verein, die ebenfalls in Textform gem. § 126 b BGB erfolgen kann. Der Austritt kann nur mit einmonatiger Frist zum Kalenderhalbjahr erklärt werden, wobei er jedoch so lange nicht wirksam wird, wie der Austretende noch im Eigentum des Vereins stehende Gegenstände in Besitz hat und nicht an den Vorstand oder einer sonstigen zum Empfang befugten Person zurückgegeben hat. Abweichende Kündigungsfristen einzelner Abteilungen bleiben unverändert.
- Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand soll dem betroffenen Mitglied zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes anstelle der Mitgliederversammlung durch den Verwaltungsrat, wenn ein solcher gemäß § 12 der Satzung gebildet worden ist. Ansonsten gilt das Vorstehende.
- Die Mitgliedschaft endet auch, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung länger als zwei Monate mit den fälligen Zahlungen im Verzug ist. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
- Von allen Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zu Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können Umlagen erhoben werden.
- Höhe und Fälligkeit von Umlagen und Jahresbeiträgen, die auch auf Monate oder Quartale verteilt werden können, werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
2a. Auf Vorschlag der Abteilungen können von der Mitgliederversammlung zusätzliche Beiträge und Umlagen festgesetzt werden, die nur von den Mitgliedern aufzubringen sind, die in den jeweiligen Abteilungen aktiv sind. Die Abteilungen erfassen die bei ihnen aktiven Mitglieder selbstständig und teilen dem Vorstand den Bestand und alle Veränderungen mit. Beginn der Aktivität in einer Abteilung erfolgt mit der 3. Teilnahme am Training. Für die Beendigung der Aktivität gilt § 4 Abs. 2 analog.
- Die Entrichtung der Beiträge erfolgt durch Bankeinzug.
- Die halbjährliche Abbuchung wird zum 1. April und zum 1. Oktober des Jahres vorgenommen. Der Kassenwart ist ermächtigt, bei der Mahnung nicht gezahlter Vereinsbeiträge eine Mahngebühr von 10,00 € zu erheben.
- Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit.
- Der Vorstand kann in geeigneten Fällen Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen des Vereins zu benutzen und in den Abteilungen des Vereins Sport zu treiben, sowie an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
- Die Mitglieder haben im Rahmen ihrer Betätigung im Verein die noch zu erlassende Sport- und Hausordnung zu beachten.
§ 6a Ehrungen
- Über die Ernennung zum Ehrenmitglied, zum Ehrenvorsitzenden, zum Ehrenbeisitzer, zum Ehrenabteilungsleiter und zum Ehrenabteilungsbeisitzer entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
a) Wer 60 Jahre lang ununterbrochen Vereinsmitglied ist, soll zum Ehrenmitglied vorgeschlagen werden.
b) Als Anerkennung für geleistete Vorstandsarbeit können ausgeschiedene Vorstandsmitglieder ernannt werden:
– nach 20 Jahren Vorstandsarbeit, davon 10 Jahre als Vorstandsvorsitzender, zu Ehrenvorsitzenden
– nach 20 Jahren Vorstandsarbeit zu Ehrenbeisitzern
c) Als Anerkennung für geleistete Arbeit in einer offiziellen Abteilungsfunktion können ausgeschiedene Abteilungsfunktionäre ernannt werden:
– nach 25 Jahren Abteilungsarbeit, davon 10 Jahre als Abteilungsleiter, zu Ehrenabteilungsleitern
– nach 25 Jahren Abteilungsarbeit zu Ehrenabteilungsbeisitzern
d) Ehrenmitglieder sind nach § 5 Abs. 5 beitragsfrei. Gleiches gilt für Ehrenvorsitzende und Ehrenbeisitzer. Ehrenabteilungsleiter und Ehrenabteilungsbeisitzer sind nach der Ernennung vom Beitrag für die jeweilige Abteilung freigestellt.
e) Ehrenvorsitzende und Ehrenbeisitzer unterstützen die Vorstandsarbeit des Vereins und werden auf Wunsch zu den Sitzungen des Vorstandes und des Verwaltungsrates eingeladen. Ehrenvorsitzende und Ehrenbeisitzer haben in beiden Gremien (Vorstand und Verwaltungsrat) Beratungsrecht aber kein Stimmrecht.
f) Ehrenabteilungsleiter und Ehrenabteilungsbeisitzer unterstützen die Vorstandsarbeit der jeweiligen Abteilung und werden auf Wunsch zu den Sitzungen des Abteilungsvorstandes eingeladen. Ehrenabteilungsleiter und Ehrenabteilungsbeisitzer haben im Abteilungsvorstand Beratungsrecht aber kein Stimmrecht. - Alle Mitglieder werden entsprechend der nachfolgenden Regelung geehrt:
a) Vereinsnadel in Bronze bei 10jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft
b) Vereinsnadel in Silber bei 25jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft
c) Vereinsnadel in Gold bei 40jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft
d) Vereinsnadel in Gold mit Lorbeerkranz bei 50jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft
e) Anerkennungsurkunden für besondere Verdienste - Über alle Ehrungen nach Ziffer 2 beschließt der Vorstand, der diese auch in geeigneter Form vollzieht.
§ 7 Organe des Vereins
- Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Wird ein Verwaltungsrat gem. § 12 der Satzung gebildet, so ist dieser Organ des Vereins.
§ 8 Vorstand
- Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schriftführer, einem Kassenwart und einem Sportwart. Der gemäß §12 Abs.2 zu wählende Jugendwart ist ebenfalls Mitglied des Vorstandes im Sinne des §26 BGB, wenn er am Tag seiner Wahl die Voraussetzungen für Vorstandsmitglieder gemäß §10 Abs.1 (Volljährigkeit) erfüllt.
- Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,– € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. An die Stelle der Zustimmung der Mitgliederversammlung tritt die des Verwaltungsrates, wenn dieser besteht.
§ 9 Zuständigkeit des Vorstandes
1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung.
b) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung und ggf. des Verwaltungsrates.
c) Vorbereitung des Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes.
d) Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern.
e) Erlass einer Sport- und Hausordnung, solange ein Verwaltungsrat gemäß § 12 nicht besteht.
2. In allen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung soll der Vorstand eine Beschlussfassung der Mitgliederversammlung, bei Bestehen eines Verwaltungsrates eine Beschlussfassung dieses Verwaltungsrates herbeiführen.
§ 10 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Zu Vorstandsmitgliedern können nur volljährige Mitglieder des Vereins gewählt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes.
- Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen.
§ 11 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes
- Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden einberufen werden; die Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden.
- Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren, auch in Textform, beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder über die Beschlussvorlage informiert sind, sich mindestens fünf Vorstandsmitglieder daran beteiligen und mindestens vier davon dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen.
§ 12 Verwaltungsrat
- Bei Bedarf soll ein Verwaltungsrat gebildet werden. Dies erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
- Der Verwaltungsrat besteht dann aus den Mitgliedern des Vorstandes, dem Jugendwart und den Abteilungsleitern. Der Jugendwart wird in gleicher Weise wie die Vorstandsmitglieder gewählt.
- Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder, darunter zwei Mitglieder des Vorstandes, anwesend sind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden. Für die Sitzungen und Beschlüsse des Verwaltungsrates gilt § 11 der Satzung entsprechend.
§ 13 Zuständigkeit des Verwaltungsrates
- Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe, über wichtige Vereinsangelegenheiten zu beraten und zu beschließen. Insbesondere ist er für folgende Aufgaben zuständig:
a) Erlass einer Sport- und Hausordnung.
b) Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,– €.
c) Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern.
d) Beschlussfassung in sonstigen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung auf Antrag des Vorstandes.
§ 14 Mitgliederversammlung
- In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen; ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als eine fremde Stimme vertreten.
- Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
a) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr; Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes.
b) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.
c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und des Jugendwartes.
d) Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins.
e) Ernennung von Ehrenmitgliedern.
f) Wahl der Kassenprüfer; turnusmäßig mit den Vorstandswahlen werden zwei Kassenprüfer gewählt, die weder dem Vorstand noch dem Verwaltungsrat angehören dürfen.
g) Wahrnehmung der in dieser Satzung genannten Aufgaben des Verwaltungsrates, solange ein solcher nicht besteht.
§ 15 Einberufung der Mitgliederversammlung
- Mindestens einmal im Kalenderjahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Zwischen den ordentlichen Mitgliederversammlungen sollen etwa 12 Monate liegen. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Die Einberufung der Mitgliederversammlung kann auch durch Veröffentlichung in der Lokalzeitung erfolgen; hierbei ist ebenfalls eine Frist von mindestens drei Wochen einzuhalten.
- Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung bekannt zu geben. Über Anträge und Ergänzung der Tagesordnung, die in Mitgliederversammlungen gestellt werden, beschließt die Versammlung.
§ 16 Außerordentliche Mitgliederversammlung
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn 50 stimmberechtigte Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen.
§ 17 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss übertragen werden.
- Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt. Bei Personalwahlen finden immer schriftliche Abstimmungen statt.
- Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
- Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der gültigen Stimmen erforderlich. Das gleiche gilt für die Auflösung des Vereins. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden. Die schriftliche Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder kann nur innerhalb eines Monats gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
- Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Versammlungsleiter zu ziehende Los.
- Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 18 Abteilungen
- Für die im Verein gepflegten Sportarten gibt es Abteilungen. Die Vereinsmitglieder können mehreren Abteilungen angehören. Das Entstehen einer Abteilung wird durch den Verwaltungsrat festgestellt.
- Mindestens einmal jährlich, und zwar jeweils nach Abschluss der Freiluftsaison in der Zeit September bis November sollen Abteilungsversammlungen stattfinden. Die Abteilungsversammlungen erstellen und beschließen den Abteilungshaushalt (Budget), bei dem ein Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben anzustreben ist. Außer in Personal- und Beitragsfragen haben in der Abteilungsversammlung auch minderjährige Mitglieder unter 16 Jahren Stimmrecht, das von ihren gesetzlichen Vertretern ausgeübt wird. Soweit Angelegenheiten von Abteilungen Maßnahmen von Vereinsorganen erfordern, sind diese von den Abteilungsleitern beim Vorstand zu beantragen oder anzuregen.
- Alle Abteilungen müssen mindestens einen Abteilungsleiter haben, der von der Abteilungsversammlung mindestens alle zwei Jahre neu gewählt wird. Die Abteilungen können auch beschließen, dass sie von einem aus mehreren Mitgliedern bestehenden Gremium geleitet werden und dass dieses mindestens alle zwei Jahre zu wählen ist. Im Verwaltungsrat (§ 12 Abs. 2 der Satzung) wird jede Abteilung durch den Abteilungsleiter oder ein Mitglied des Leitungsgremiums vertreten.
- Die Abteilungen verwalten die nach § 5 Abs. 2a der Satzung festgelegten Beiträge und Umlagen (Budget) selbständig. Soweit für die Tätigkeit der Abteilungen Außenvertretung des Vereins erforderlich ist, erfolgt diese durch den Vorstand im Einvernehmen mit der Abteilungsleitung. Der Vorstand folgt dabei den Wünschen der Abteilungen, wenn und soweit diese im Rahmen ihres Zwecks liegen und von ihrem jeweiligen Budget gedeckt sind. Bei Bedenken des Vorstandes gegenüber Vorhaben einer Abteilung entscheidet der Verwaltungsrat. Sollte dieser zu keiner Entscheidung gelangen, entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Abteilungsleitung kann verlangen, dass die nächstfällige Mitgliederversammlung mit einem entsprechenden Tagesordnungspunkt befasst wird.
§ 19 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
- Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
- Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen fällt an die Stadt Düsseldorf.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grunde aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
Aktuelles zum Hellerhofer Sportverein
Fitness bietet Montag, Mittwoch und Donnerstag Angebote per Zoom zum Mitmachen an. Für den Link bitte an fit&fun@hellerhofer-sportverein.de wenden. Vereinsmitglieder anderer Abteilungen sind herzlich willkommen.
Termine und Veranstaltungen
Bitte Text zu Terminen und Veranstaltungen einfügen
Das Team
Unser Vorstandsteam setzt sich seit März 2023 folgendermaßen zusammen: Annette Jeschke (1. Vorsitzende), Thomas Pippig (Kassenwart), Harald Hüls (Schriftführer), Kerstin Schickenberg (Sportwartin) und Alexander Vogel (Jugendwart). Die Funktion des/der 2. Vorsitzenden ist zur Zeit vakant. Wir werden tatkräftig unterstützt von einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter: Veronika Goldmann kümmert sich in erster Linie um die Buchhaltung und Horst Richter erledigt vielfältige Aufgaben in der Geschäftsstelle und ist dort auch der Ansprechpartner während der Öffnungszeiten. Über den Verwaltungsrat sind auch die Abteilungsvorsitzenden in die Leitungsarbeit eingebunden.
Aber ohne engagierte Mitglieder kann kein Verein funktionieren. Für eure Ideen, eure Vorschläge und auch eure Kritik haben wir ein offenes Ohr – sowohl im persönlichen Gespräch als auch auf schriftlichem Weg.
1. Vorsitzende
Annette Jeschke
E-Mail: 1.vorsitzender@hellerhofer-sportverein.de
Zur Person
Vereinsmitglied seit 1999
1.Vorsitzende seit 2018
2. Vorsitzende
Sandy Stegmann
E-Mail: 2.vorsitzender@hellerhofer-sportverein.de
Zur Person
2.Vorsitzende seit 2024
Kassenwart
Thomas Pippig
E-Mail: kassenwart@hellerhofer-sportverein.de
Zur Person
Vereinsmitglied seit 2002
Schriftführer 2006 – 2010
Kassenwart 2010-2012
Kassenwart seit 2018
Schriftführer
Harald Hüls
E-Mail: schriftfuehrer@hellerhofer-sportverein.de
Zur Person
Schriftführer seit 2022
Jugendwart
Alexander Vogel
E-Mail: jugendwart@hellerhofer-sportverein.de
Zur Person
Jugendwart seit 2018
Sportwartin
Kerstin Schickenberg
E-Mail: sportwart@hellerhofer-sportverein.de
Zur Person
Sportwartin seit 2018
Geschäftsstellenleitung
Horst Richter
Geschäftsstellenleitung
Veronika Goldmann
Der Ehrenvorstand
Ehrenbeisitzer seit April 2011
Karl Bock
E-Mail: Ehrenbeisitzer@Hellerhofer-Sportverein.de
Zur Person
1. Vorsitzender
2006 – 2010
Vorstand
1988 – 2010
Ehrenbeisitzer seit April 2011
Wolfgang Paniczek
E-Mail: Ehrenbeisitzer@Hellerhofer-Sportverein.de
Zur Person
Vorstand
1989 – 2011
Ehrenbeisitzer seit März 2023
Arnim Ern
E-Mail: Ehrenbeisitzer@Hellerhofer-Sportverein.de
Zur Person